Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Talentwunsch, Alleestraße 9, 47166 Duisburg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

Leistungen

2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.

4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.4. Sollte das vom ANBIETER bereitgestellte Onboarding-Formular nicht innerhalb der Frist von 90 Tagen nach Auftragsbestätigung ausgefüllt werden, entfällt der Leistungsanspruch seitens des KUNDEN.

Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. per E-Mail oder Online-Kalender) vorzuschlagen und abzustimmen.

6.5. Eine Besonderheit im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen KUNDEN und ANBIETER stellt die Kooperationsvereinbarung zur Aufnahme in das Kampagnenbuch des ANBIETERS dar, welche zwischen den PARTEIEN gesondert geschlossen wird. Sollte eine derartige Kooperationsvereinbarung zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN abgeschlossen werden, gewährt der KUNDE dem ANBIETER vollumfängliche Nutzungsrechte an den hergestellten Inhalten. Der KUNDE stimmt zu, dass er unter anderem mit Bild- und Videomaterial sowie mit seiner Stimme im Online-Auftritt und zu Marketingzwecken des ANBIETERS genutzt werden darf.

6.6. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Leistungen des ANBIETERS angebotene Beratung und/ oder Beratungsergebnisse auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter) über direkte oder indirekte Marketingmethoden (z.B. E-Mail-Marketing) veröffentlicht und/oder mit einer Videoaufnahme der Dienstleistungen des ANBIETERS als Referenzmaterial für potenzielle Kunden genutzt werden.

6.7. Der ANBIETER behält sich ausdrücklich vor, die Zusammenarbeit mit einem KUNDEN ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Vertraulichkeit

7.1. Alle von den PARTEIEN im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.

7.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) zur Zeit ihrer Offenlegung bereits bekannt waren oder danach bekannt geworden sind, ohne dass eine Vertragspartei gegen ihre Geheimhaltungspflicht verstoßen hat; (ii) eine Vertragspartei von einem Dritten erhalten hat, der nicht an eine Geheimhaltungspflicht gebunden ist; (iii) eine Vertragspartei unabhängig erarbeitet hat, ohne dass hierbei die vertraulichen Informationen der anderen Partei benutzt wurden; oder (iv) offenkundig sind.

7.3. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrages zu nutzen.

7.4. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.

7.5. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN.

8.2. Der Vertrag kann – soweit nicht anders vereinbart – von beiden PARTEIEN mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der KUNDE mit einer Zahlungsverpflichtung mindestens 14 Tage in Verzug ist.
  • Der KUNDE gegen seine Pflichten aus Ziffer 6 verstößt.

8.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Haftung

9.1. Der ANBIETER haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der ANBIETER unbeschränkt.
  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER ebenfalls unbeschränkt.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des ANBIETERS auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist eine Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen.

9.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.

9.3. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die Inhalte des KUNDEN oder Dritter.

9.4. Im Falle von Plattform-Sperrungen haftet der ANBIETER nicht, es sei denn, die Sperrung ist nachweislich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des ANBIETERS zurückzuführen.

9.5. Der KUNDE verpflichtet sich, den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser AGB oder geltender Rechtsvorschriften durch den KUNDEN resultieren.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

10.1. Der ANBIETER behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem KUNDEN in Textform mindestens 30 Tage vor deren geplanten Inkrafttreten mitgeteilt.

10.2. Sofern der KUNDE den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als vom KUNDEN angenommen.

Schlussbestimmungen

11.1. Der Vertrag und die Geschäftsbeziehungen der PARTEIEN unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für Duisburg zuständige Gericht, sofern der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.